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Aktienoptionsprogramme

Zielsetzung der ANDRITZ-Aktienoptionsprogramme ist es, die Höhe der variablen Entlohnung des Managements direkt an die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft und die Ergebnisentwicklung zu binden. Das Management soll sich dadurch einerseits stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und andererseits auch am erreichten Erfolg partizipieren können.

Voraussetzung zur Teilnahme an den Aktienoptionsprogrammen ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstandes. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen variiert je nach Verantwortungsbereich. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden.

Aktienoptionsprogramm 2024

  • BERICHT des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2024

Aktienoptionsprogramm 2022

  • BERICHT des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2022

Aktienoptionsprogramm 2020

  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2020
  • Aktienoptionsprogramm 2020

Aktienoptionsprogramm 2018

  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Aktienoptionsprogramm 2018


Aktienoptionsprogramm 2016

  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Aktienoptionsprogramm 2016


Aktienoptionsprogramm 2014

  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands


Aktienoptionsprogramm 2012

  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands


Aktienoptionsprogramm 2010

  • Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)
  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 vom 12. Februar 2013
  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

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