COMPLIANCE – DIE GRUNDLAGE ALLER GESCHÄFTSTÄTIGKEITEN
Compliance und ethisch korrektes Verhalten bilden die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit. Wir bei ANDRITZ verpflichten uns zu Integrität, Wertschätzung, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit als Eckpfeiler unseres Handelns.
Zusätzlich zu den umfassenden rechtlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen legt der ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex die unternehmensinternen Werte, Grundsätze und Regeln fest. Diese gelten für alle Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig definiert unser Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten die Regeln für Lieferanten und andere externe Stakeholder, die im Auftrag von ANDRITZ tätig sind.
Datenschutz eingerichtet. Auf diese Weise wird eine durchgängige Abdeckung in allen Regionen, in denen wir tätig sind, sichergestellt. Neben einer Reihe von Compliance-Fachkräften in Vollzeit setzt sich das Compliance-Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unterschiedlichen Gruppenfunktionen zusammen, die sicherstellen, dass Risikobewertungen durchgeführt und Compliance-Richtlinien und -Verfahren umgesetzt, verbessert und überwacht werden.
Zu den Aufgaben des Teams zählt auch die Durchführung interner und externer Audits, um die Wirksamkeit der Regeln zu bewerten und weitere Verbesserungen zu initiieren. Regionale Compliance-Beauftragte fungieren in den ANDRITZ-Tochtergesellschaften als Multiplikatoren für Compliance-Wissen und als Ansprechpersonen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Compliance Directors auf Geschäftsführungsebene haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass alle relevanten Compliance-Prozesse in den jeweiligen Tochtergesellschaften vollständig umgesetzt werden.
Der ANDRITZ-Verhaltens- und Ethikkodex wurde für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt. Er ist in 14 Sprachen verfügbar und wird in den verpflichtenden Compliance-Schulungen vermittelt.
Darüber hinaus bieten wir maßgeschneiderte Schulungen an, die speziell auf die Tätigkeiten und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehen.
Im Sinne eines erfolgreichen konzernweiten Compliance-Programms müssen sich auch alle Mitglieder unserer Lieferkette zu denselben Werten, Grundsätzen und Regeln verpflichten wie wir selbst.
Dies wird durch unseren Verhaltens- und Ethikkodex für Lieferanten sichergestellt. Darüber hinaus müssen alle Lieferanten einen Onboarding-Prozess durchlaufen und sich bei Bedarf einem Compliance-Audit unterziehen.
Im Hinblick auf die strafferen Bestimmungen für die Lieferkette, insbesondere auf das Lieferkettengesetz in Deutschland, hat ANDRITZ entsprechende Prozesse zur Risikobewertung umgesetzt. In diesem Sinne werden ESG-Bewertungen der Lieferanten Teil der Risikobewertung für die Lieferkette.
Durch die Einrichtung eines anonymen Systems für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) möchten wir alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie andere Stakeholder ermutigen, das Wort zu ergreifen und etwaige Bedenken zu melden.
Unser Whistleblower-System entspricht vollumfänglich der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie den entsprechenden Durchführungsbestimmungen der EU-Mitgliedstaaten.
Um die Wirksamkeit unserer Compliance-Maßnahmen zu überprüfen und kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen, ist ANDRITZ nach ISO 37301 für das Compliance-Management-System und nach ISO 37001 für das Anti-Korruptionsmanagementsystem zertifiziert.
Die unternehmensweiten Compliance-Richtlinien beinhalten Vorgaben für die Entwicklung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines Compliance-Management-Systems sowie Maßnahmen, die dabei helfen sollen, vor Korruption und anderen Compliance-Verstößen zu schützen, sie aufzuspüren und nachzuweisen.
Für das Jahr 2024 wird das Compliance-Management-System bereits an die Anforderungen der Europäischen Union für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst sein.