Corporate Governance
ANDRITZ bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung der im Österreichischen Corporate-Governance-Kodex festgelegten Verhaltensregeln und sieht darin die wesentliche Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung und ein hohes Maß an Transparenz gegenüber Aktionären und anderen Interessensgruppen ausgerichtet ist.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie alle Mitarbeiter der ANDRITZ-GRUPPE haben sich zur Beachtung des Kodex verpflichtet.
Der für das Geschäftsjahr 2023 gültige Österreichische Corporate-Governance-Kodex (Fassung Jänner 2023) ist auf der Website der ANDRITZ-GRUPPE sowie auf der Website des Arbeitskreises für Corporate Governance in Österreich unter corporate-governance.at verfügbar und öffentlich zugänglich.
Der Österreichische Corporate-Governance-Kodex basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung und geht über die gesetzlichen Anforderungen an eine Aktiengesellschaft hinaus. ANDRITZ befolgt die Regeln des Kodex lückenlos. Die im Vorjahr berichtete Nichteinhaltung der Regel 36 (Selbstevaluierung Aufsichtsrat) wurde wie dort angekündigt beseitigt: Eine Selbstevaluierung des Aufsichtsrats fand basierend auf einem von allen Mitgliedern auszufüllendem Fragebogen, im ersten Quartal 2023 statt.
Der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht erläutert die im Hinblick auf die Finanzgebarung und gegenüber Aktionären implementierten Strukturen, Prozesse und Regeln, denen ANDRITZ im Bereich Corporate Governance folgt.
Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Österreich ergibt sich der Gestaltungsrahmen für Corporate Governance aus dem österreichischen Recht, der Satzung und den Geschäftsordnungen für die Organe der Gesellschaft sowie aus dem Österreichischen Corporate-Governance-Kodex.